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Pensionsanpassung  Grafik: fotocrew - fotolia.com

Pensionsanpassung 2013

geltend für Pensionen aus der Pensionsversicherung (z.B. ASVG)
und für Ruhebezüge der Bundesbeamten und pragm. Pflichtschullehrer

1,8 %

auf  Ruhebezüge und Pensionen auf die
erstmals vor dem 1.1.2012 *) Anspruch bestanden hat
sowie auf Versorgungsbezüge und Hinterbliebenenpensionen


2,8 % - Anpassung der Ausgleichszulagen-Richtsätze


Am 27. November 2012 wurde im Ministerrat der Pensionsanpassungsfaktor für 2013 mit 2,8% festgesetzt und darauf basierend am 3. Dezember die Pensionsanpassung 2013 mit dem Seniorenrat (Blecha / Khol) verhandelt. Aufgrund der Beschlüsse zum „Konsolidierungspaket 2012-2016“ musste dieser errechnete Faktor für die Pensionsanpassung 2013 um einen Prozentpunkt vermindert werden.

Anpassung der Pensionen der steiermärkischen Landesbeamten
Gemäß § 43 (3) des Steiermärkisches Pensionsgesetz 2009 hat die Landesregierung den Anpassungsfaktor unter Bedachtnahme auf das Gutachten der beim Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz eingerichteten Kommission zur langfristigen Pensionsversicherung (§ 108e ASVG) für das jeweilige Kalenderjahr durch Verordnung festzusetzen.
Gemäß Mitteilung vom 12.2.2013 Anpassung mit 1,8% rückwirkend per 1.1.2013 (Anweisung mit März Ruhebezug)
► Fakten und Erläuterungen siehe Rundschreiben 03.2013!

*) Erstmalige Anpassung von "Eigenpensionen":
Sowohl für Ruhebezüge im Beamtenpensionsrecht (z.B. § 41 (2) PG 1965) als auch für Pensionen aus der Pensionsversicherung (z.B. § 108h (1) ASVG) ist gesetzlich festgelegt, dass deren erstmalige Anpassung erst mit Wirksamkeit ab 1. Jänner des dem Beginn des Anspruches bzw. des dem Stichtag (§ 223 (2) ASVG) zweitfolgenden Jahres vorzunehmen ist.
Anmerkung: Ruhebezüge nach dem Beamtenpensionsrecht werden für den Monat im Voraus und jene aus der Pensionsversicherung für den Monat im Nachhinein angewiesen. Daher sind Ruhebezüge mit Anfall 1. Jänner bereits dem neuen, jene aus der Pensionsversicherung aber noch dem alten Jahr zuzurechnen.
Beispiele:
1. Beamtenpension - Anweisung am 30.12.2011 (Ruhebezug Jänner 2012) daher 1. Anpassung ab 1.1.2014
1. Pension aus der Pensionsversicherung - Anweisung am 30.12.2011 (Pension Dezember 2011)
daher 1. Anpassung ab 1.1.2013.

Versorgungsbezüge und Hinterbliebenenpensionen: Die Versorgungsbezüge bzw. Hinterbliebenenpensionen bleiben von dieser aus Sicht der Bundesleitung ungerechten und benachteiligenden Regelung unberührt.

Problem - Alleinverdiener und erhöhter Pensionisten-Absetzbetrag
Nunmehr ist man mit dem Problem konfrontiert, dass in zahlreichen Fällen durch die Pensionsanpassung mit Überschreitung der Einkommensgrenze von 19.930 Euro Jahresbemessungsgrundlage (1.750,- Monatspension) der erhöhte Pensionisten-Absetzbetrag von 764,- Euro komplett wegfällt und man auf den "normalen" Pensionisten-Absetzbetrag zurückfällt, der in diesem Einkommensbereich nur noch ca. 253 Euro ausmacht. Das bedeutet, dass die Überschreitung der Einkommensgrenze um nur 1 Euro einen Nettoeinkommensverlust von rund 500 Euro im Jahr zur Folge hat.
Zu dieser Problematik werden weitere Gespräche mit der Bundesregierung geführt.

Quelle: Presseaussendung des Seniorenrates vom 4.12.2012


Presseaussendung des Seniorenrates OTS0147 - 04.12.2012
Sitzung des Seniorenrates am Tag nach Abschluss der Verhandlungen
Khol und Blecha zu Pensionsverhandlungen, Gesundheitsreform und Pensionskassen
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Landesvertretung Pensionisten
GÖD Steiermark


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